Grundsätzlich besteht das Ziel einer Finanzplanung in der vollständigen Erfassung der
persönlichen und wirtschaftlichen Situation sowie der Ziele und Wünsche. Alles zusammen wird dazu genutzt, eine nachvollziehbare und transparente Handlungsstrategie zu entwickeln. Hierbei kommt der Vernetzung unterschiedlicher Themenbereiche eine wichtige Bedeutung zu: Die Wechselwirkungen zwischen Kapitalanlage, Risikoabsicherung, Steuern, Recht und vielen weiteren Aspekten machen hierbei den entscheidenden Unterschied.
Für Unternehmerinnen und ihre Finanzplanung gilt dies in besonderem Maße: Unternehmerinnen besitzen (je nach Unternehmensform) ein privates und ein betriebliches Vermögen, tragen eventuell Verantwortung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber natürlich auch für die eigene Familie. In der Wahrnehmung der meisten Unternehmerinnen verschwimmen diese Sphären häufig, denn das eigene Unternehmen ist ein so fester Bestandteil der eigenen Person, dass eine Trennung schwer fällt.
Umso mehr Bedeutung kommt daher der Unternehmerinnen-Finanzplanung zu, die die Wechselwirkungen zwischen beiden Sphären transparent macht und die Kapitalanlage sowie rechtliche und steuerliche Aspekte aufeinander abgestimmt optimiert. Hieraus ergibt sich natürlich eine höhere Komplexität, die ein hohes fachliches Wissen, Erfahrung und nicht zuletzt die Interdisziplinäre Arbeit verschiedener Expertinnen voraussetzt, gleichzeitig jedoch auch tolle Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
Typische Fragestellungen in diesem Zusammenhang:
- Welche Kapitalanlagen werden im Betriebs- oder im Privatvermögen gekauft?
- Wie kann eine effiziente Kapitalanlage im Betriebsvermögen abgebildet werden?
- Abstimmung zwischen Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag und Generationenplanung - hier vor allem auch Liquiditätsplanung!
- Vollmachten und Vertretungsregelungen für den Ernstfall
...
Die Liste ist lang und jedes Thema für sich betrachtet spannend. Aber es wird auch deutlich, dass eine vernetzte Betrachtung zwingend nötig ist, denn die beste Anlagestrategie ist wertlos, wenn für ein fehlender Ehevertrag, ein mangelhaftes Testament oder fehlende Vollmachten signifikante Schäden anrichten.
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